Liebe Mitglieder,

seit heute, 24.11.2021, gilt die neue CoronaSchVo.
Im gesamten Freizeitbereich bedeutet dies 2G!
Unsere Vereinsräume dürfen nur noch unter strenger Einhaltung der 2G Regel betreten werden. D.h. in der Tennishalle dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene spielen.
Ihr müsst Euch jederzeit mit Personalausweis und Impf- bzw. Genesenennachweis ausweisen können.

Wir werden regelmäßige Kontrollen durchführen. Außerdem werdet ihr von den Trainern kontrolliert.

Im Vorraum herrscht wieder Maskenpflicht, Zuschauern und Eltern ist das Betreten der Halle untersagt. (Dies gilt erstmal für den Trainingsbetrieb und das allgemeine Spielen in unserer Halle)

Der WTV gibt in Kürze explizite Informationen für den Tennissport heraus.

Kinder-und Jugendliche U16 werden regelmäßig in der Schule getestet und benötigen keinen Nachweis.
Ab 16 müssen Schüler eine negative Testbescheinigung bzw. eine Bescheinigung der Schule nachweisen können.

Euer Vorstand

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